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Pro-Keeper Tormannschule
Martin Mulej
Draxl 155/6
8990 Bad Aussee


Tel: +43(0)660/65 89 987
E-Mail: office@pro-keeperschule.com

Texte und Fotos unterliegen dem Copyright der Pro-Keeper Tormannschule. Weiterverwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.


AGB

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind vollumfänglicher Bestandteil des Vertrages zwischen der PRO KEEPER TORWARTSCHULE (Inhaber Martin Mulej, in den AGBs kurz TWS genannt) und dem Vertragspartner.
  2. Vertragspartner der TWS ist immer der am Kurs teilnehmende Torhüter. Bei Minderjährigen ist ebenfalls der Torhüter Vertragspartner. Der Vertrag ist aber zusätzlich durch den Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
  3. Die Trainingsorte, -zeiten und -gruppen werden durch die TWS mit dem Torhüter abgesprochen. Die vorgenommenen Einteilungen sind verbindlich und grundsätzlich einzuhalten.
  4. Dauert eine Verletzung und der entsprechende Trainingsausfall länger als 3 Wochen in Folge, wird dem entsprechenden Vertragspartner der Monat bzw bei längerer Krankheit, der entsprechende Zeitraum, gutgeschrieben. Bei nicht Entschuldigung des Fernbleibens vom Training per e- mail oder Telefon bis 2 Stunden vor dem Training verfällt die gesamte Trainingseinheit.
  5. Allfällige Gutschriften und Guthaben verfallen 3 Monate nach Ablauf der Vertragsdauer und können weder in einen neuen Vertrag übernommen noch ausbezahlt werden.
  6. Fällt das Training infolge Unfall oder Krankheit des Leiters der TWS oder eines der Trainer zwischen 3 Wochen und 6 Wochen in Folge aus, und kann die Trainingsleitung nicht durch eine adäquate Stellvertretung sichergestellt werden, haben alle Vertragspartner der TWS das Recht auf Verminderung des Kursgeldes für die nachfolgende Vertragsperiode, berechnet nach Dauer des Trainingsausfalles. Dauert ein Ausfall länger als 6 Wochen in Folge, wird jedem Vertragspartner, das der Dauer des Ausfalls entsprechende, im Voraus entrichtete Kursgeld anteilig zurückbezahlt.
  7. Die jeweilige minimale Geltungsdauer der Mitgliedschaft wird im Mitgliedsvertrag festgelegt. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn nicht bis zum 20. des Monats (bei 1 Monatsverträgen) beziehungsweise des letzten Monats (bei 3 Monatsverträgen) seine Nichtverlängerung ausdrücklich ausgesprochen wird. ( Schriftlichkeit!) 3 Monatsverträge verlängern sich um 3 Monate, 1 Monatsverträge um 1 Monat.
  8. Die Leitung der TWS ist berechtigt, in außerordentlichen Fällen den Trainingsort für die Durchführung des Torwarttrainings ohne langfristige Vorankündigung, und Entschädigungspflicht gegenüber den Vertragspartnern zu ändern. In diesem Fall ist ebenso keine der Vertragsparteien berechtigt, vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten.
  9. An folgenden Tagen entfallen Trainingseinheiten ersatzlos:
    • gesetzliche Feiertage
    • kurzfristige Änderungen werden auf der Website bekanntgegeben
  10. Die Daten für den Trainingsbeginn und -schluss werden sowohl im Sommer zu Saisonbeginn wie auch im Winter zu Beginn der Rückrunde durch die Leitung der TWS aufgrund der Platzverhältnisse und Öffnung der jeweiligen Sportanlagen festgesetzt.
  11. Müssen infolge von schlechter Witterung bzw. schlechten Platzverhältnissen Trainingseinheiten abgesagt oder vorzeitig abgebrochen werden, werden diese nicht nachgeholt. Über die Benützungsmöglichkeit der Trainingsplätze entscheidet der jeweilige Platzwart und die Leitung der TWS endgültig.
  12. Die Regeln basieren auf einschlägigen Erfahrungswerten, die von Seiten der Leitung der TWS oder auch von Seiten der Leitung kommen können und demgemäß sachlich fundiert sind.
  13. Die Teilnahme an den Trainings erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Teilnehmers.
  14. Für Garderobe und Wertgegenstände wird seitens der TWS keine Haftung übernommen.
  15. Für Streitigkeiten, die aus jeglichen Verträgen mit der TWS entstehen, gilt als Gerichtsstand Bad Aussee.

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